Genderhinweis

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Seit dem 01. April 2024 gibt es ein Verbot der Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung in allen bayerischen staatlichen Behörden. Für private Organisationen wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) ebenfalls umzusetzen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.