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BSI™ veröffentlicht neuen Mindesstandard für externe Cloud-Dienste
News 2017
Externe Cloud-Dienste sind auch bei deutschen Unternehmen bereits Gang und Gäbe. Dennoch bleibt oft das ungute Gefühl, ob die gewählte Lösung auch wirklich sicher ist. Um hier eine bessere Orientierungshilfe zu geben, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™) jetzt einen neuen Mindeststandard gemäß Paragraph 8, BSI™-Gesetz (BISG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht.
Um ein möglichst umfassendes Bild der Sicherheitsmaßnahmen zu geben, umfasst der Standard nicht nur die vorgelagerte Datenkategorisierung und Risikoanalyse, das BSI™ hat auch den vollständigen Lebenszyklus der Cloud-Nutzung einbezogen. Angefangen bei der Beschaffung über den Einsatz bis zur Beendigungsphase. Für jede Phase sind eigene Sicherheitsanforderungen definiert. Die Verknüpfung mit der Basisanforderungen des bereits erschienen Anforderungskatalogs Cloud Computing (C5) des BSI™ ist ein weiteres Kernthema.
Der Mindeststandard Nutzung externer Cloud-Dienste ist auf der Webseite des BSI™ abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des BSI™