SC160: Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG (KRITIS) unter Berücksichtigung von NIS2

Training: Governance, Risk & Compliance - Security - Certification

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Teilnehmende erwerben die spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG, die Prüfer und prüfende Stellen für Audits bei KRITIS-Betreibern nachweisen müssen. Behandelt werden die neuen Anforderungen ab 01.04.2025 mit Fokus auf das NIS2UmsuCG. Die erfolgreich absolvierte Prüfung dient als offizieller Kompetenznachweis beim BSI™ und qualifiziert für Prüfungen in KRITIS-Umgebungen.

Hybrid training Hybrid training

Start: 13.10.2025 | 10:00 Uhr

Ende: 15.10.2025 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid training Hybrid training

Start: 19.01.2026 | 10:00 Uhr

Ende: 21.01.2026 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Online-Training Online-Training

Start: 22.06.2026 | 10:00 Uhr

Ende: 24.06.2026 | 17:00 Uhr

Ort: Online

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid training Hybrid training

Start: 12.10.2026 | 10:00 Uhr

Ende: 14.10.2026 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Wunschzeitraum für Termin anfragen:

* Alle Felder, die mit einem Sternchen versehen sind, sind Pflichtfelder.

Agenda:

  • Der Kurs beinhaltet folgende Themen:

    • Modul 0: Einführung: Vorstellung des BSI™, Kritische Infrastrukturen
    • Modul 1: IT-SiG, NIS2UmsuCG, BSIG: Fristen, Informationswesen und Meldepflichten/-Wege, Formulare, Stand der Technik
    • Modul 2: BSI™-KritisV: Grundlagen, Aufbau und Inhalt, Anhänge, Anlagenkategorien und Schwellenwerte, Konsequenzen
    • Modul 3: Prüfgrundlagen: Gesetzliche Grundlagen, Prüfthemen aus der Orientierungshilfe B3S, Varianten für Prüfverfahren ohne B3S
    • Modul 4: Prüfprozess: Gesetzliche Regelungen zu Nachweisen, Nachweisprozess, Aufgaben des Betreibers, Eignung und Aufgaben des Prüfteams und der prüfenden Stelle

  • Prüfung: 60 Minuten (Multiple Choice)

  • Der Kurs orientiert sich an den offiziellen Modulinhalten des 3tägigen BSI™-Basiskurses und den Prüfungsfragen des BSI™.
  • Der 3-tägige qSkills™-Kurs bietet angemessenen Raum für vertiefende Diskussionen der komplexen Thematik.

  • Das BSI™ stellt zur Prüfkompetenz §8a BSIG keine offiziellen Zertifikate für Prüfer oder prüfende Stellen aus! Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung von qSkills™ eine Bestätigung unter Verweis auf den Kursleiter und die Kursmodule. Prüfer und prüfende Stellen können hiermit gegenüber dem BSI™ ihre Kompetenz ausreichend belegen.

Ziele:

Teilnehmer erwerben die „spezielle Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“ und erhalten insbesondere einen Überblick über die relevanten Gesetze, Prüfthemen und Anforderungen an Prüfer und prüfende Stellen, Prüfungsabläufe sowie zu erbringende Nachweise und Formulare. Der Kurs beinhaltet nicht, wie die Orientierungshilfe für B3S bzw. ein B3S in Organisationen implementiert werden kann bzw. welche Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen. Der Kurs bietet keine Beratung zu Gesetzen und Verordnungen an, z.B. inwieweit ein Betreiber und seine Anlagen im Einzelfall unter die BSI™-KritisV fallen. Er ersetzt weder die Rechtsberatung noch die Nachfrage beim BSI™.

Zielgruppe:

Der Kurs SC160 Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG (KRITIS) unter Berücksichtigung von NIS2 richtet sich primär an Prüfer und Mitarbeiter von prüfenden Stellen.
Alle Mitglieder eines Prüfteams und mind. ein Mitarbeiter einer prüfenden Stelle müssen einen Kompetenznachweis erbringen.
Für Mitarbeiter von KRITIS-Betreibern (Informationssicherheitsbeauftragte, interne Auditoren etc.), deren Organisation sich nach §8a BSIG prüfen lassen muss, bietet der Kurs SC160 Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG (KRITIS) unter Berücksichtigung von NIS2 wichtige Erkenntnisse über Prüfungsabläufe und zu erwartende Prüfthemen (s. Kursziele).
Der Kurs ist nicht auf spezielle KRITIS-Sektoren oder branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) ausgerichtet.

Voraussetzungen:

Kenntnisse im Bereich ISMS (z.B. 27001, IT-Grundschutz) oder vergleichbare Managementsysteme. Teilnehmer sollten über erste Auditor-Erfahrung verfügen und grundlegende Kenntnisse zum BSI™-Gesetz im IT-Sicherheitsgesetz und zur BSI™-Kritisverordnung mitbringen.

Beschreibung:

Die Teilnehmer des Kurses SC160 Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG (KRITIS) unter Berücksichtigung von NIS2 erhalten die „spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für §8a BSIG“. Diese ist nachzuweisen für Prüfer und prüfende Stellen, welche Prüfungen bei Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) durchführen, die gem. BSI™-Kritisverordnung eine kritische Anlage betreiben.


Ab dem 01.04.2025 müssen alle KRITIS-Betreiber umfassende neue Anforderungen erfüllen – der Kurs berücksichtigt dabei insbesondere die Aspekte aus dem NIS2UmsuCG.

Die Teilnahme und die erfolgreich abgelegte Prüfung dienen als Nachweis Ihrer Kompetenz beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™).
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Durchführungsgarantie:

ab 2 Teilnehmer

Buchungsinformationen

Preis:

2.250,00 € zzgl. MwSt.

(inklusive Mittagessen & Getränke)

Prüfung (Optional):

100,00 € zzgl. MwSt.

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