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SC590: KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG NEU
Training: Governance, Risk & Compliance - Security - Certification
Teilnehmer erwerben Prüfkompetenz für KRITIS-Prüfungen nach § 39 Absatz 2 BSIG gemäß BSI™-Schulungskonzept. Sie lernen, Prüfungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. Inhalte sind gesetzliche Grundlagen, Prüfgrundlagen, Geltungsbereiche, KRITIS-Risikomanagement, Prüfpläne, Sicherheitsmaßnahmen, Stichproben und Nachweisführung bis zur Einreichung beim BSI™. Praxisorientierte Übungen, Gruppenarbeiten und Diskussionen unterstützen die Anwendung auf konkrete Prüfungssituationen.
Start: 02.11.2026 | 10:00 Uhr
Ende: 04.11.2026 | 17:00 Uhr
Ort: Nürnberg
Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.
Start: 22.02.2027 | 10:00 Uhr
Ende: 24.02.2027 | 17:00 Uhr
Ort: Nürnberg
Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.
Start: 14.06.2027 | 10:00 Uhr
Ende: 16.06.2027 | 17:00 Uhr
Ort: Nürnberg
Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.
Start: 18.10.2027 | 10:00 Uhr
Ende: 20.10.2027 | 17:00 Uhr
Ort: Nürnberg
Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.
Start: 06.12.2027 | 10:00 Uhr
Ende: 08.12.2027 | 17:00 Uhr
Ort: Nürnberg
Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.
Agenda:
Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen
Bedeutung kritischer Anlagen und kritischer Dienstleistungen
Versorgungssicherheit, Bedrohungslage und Resilienz
Überblick über die KRITIS-Regulierung und gesetzliche Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen
BSIG und KRITIS-Dachgesetz
Europäischer Kontext mit NIS-2- und CER-Richtlinie
Anforderungen an Informationssicherheit und Prüfwesen
Stand der Technik und Systeme zur Angriffserkennung
Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)
Nachweispflichten nach § 39 BSIG
Informations- und Meldewesen sowie Anwendungsbereich des BSIG
Rechtsverordnung und Identifizierung
Betroffenheitsanalyse
Grundlagen der KRITIS-Regulierung
dentifizierung als Betreiber kritischer Anlagen
Durchführung einer Schwellenwertanalyse
Herausforderungen bei der Identifizierung
Beispielhafte Schwellenwert-Evaluierung
Informationsquellen für Betreiber und Prüfer
BSI™-Veröffentlichungen und Orientierungshilfen
Die Prüfungsvorbereitung
Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung
Anforderungen an Auditoren und Prüfteams
Prüfgrundlagen mit und ohne B3S
Annahme und Vorbereitung eines Prüfmandats
Einführung in das Phasenmodell
Strukturierter Ablauf einer KRITIS-Prüfung
Risiken bei einer nicht sachgerechten Anwendung des Phasenmodells
Praktische Übungen und Diskussionen
Die Grundlagenprüfung
Validierung der Prüfgrundlage
Validierung des Geltungsbereichs
Umfang, Beschreibung und Darstellung des Geltungsbereichs
Referenzprozess zur Validierung
KRITIS-Risikomanagement
Bewertung und Validierung von Risikoanalysen
Asset-basierte Risikoanalyse
Ableitung des Prüfungsumfangs
Erstellung eines Prüfplans
Praktische Übungen zur Validierung und Prüfplanung
Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
Vertiefung des Phasenmodells
Angemessenheitsprüfung und Wirksamkeitsprüfung
Mehrjahresplanung und Mehrjahresprüfkonzept
Auswahl und Validierung von Grundgesamtheiten
Stichprobenauswahl und Stichprobengröße
Herleitung relevanter Themenfelder
Abgrenzung von Maßnahmen und Kontrollen
Ableitung von Prüfhandlungen aus Gefährdungen
Bewertung des Stands der Technik
Dokumentation von Prüfhandlungen
Mögliche fachliche Schwerpunkte: Sicherheitsorganisation, Asset Management, Aufrechterhaltung des Betriebs, Informationssicherheitsvorfallsmanagement, Angriffserkennung und Protokollierung, Dienstleistermanagement, Schulungen und OT-Sicherheit
Ergebnisse und Nachweise
Grundlagen der Nachweiseinreichung
Anforderungen an Nachweisdokumente
Bewertung und Dokumentation von Sicherheitsmängeln
Erstellung von Mängellisten
Anforderungen an Umsetzungspläne
Aufbau und Inhalt des Prüfberichts
Berücksichtigung vorhandener Attestierungen und Zertifizierungen
ISO/IEC 27001 und SOC-Berichte im Rahmen der KRITIS-Prüfung
Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse
Nachforderungen des BSI™
Praktische Übungen zu Mängellisten und Prüfberichten
Ziele:
Nach Abschluss des Trainings SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG können Sie:
die Bedeutung kritischer Anlagen und die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen erläutern,
die KRITIS-Regulierung und deren Bedeutung für Prüfungen einordnen,
Betroffenheit und Identifizierung kritischer Anlagen nachvollziehen und Schwellenwertanalysen beurteilen,
Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung einordnen,
geeignete Prüfgrundlagen beurteilen und das BSI™-Phasenmodell für KRITIS-Prüfungen anwenden,
Prüfgrundlagen und Geltungsbereiche validieren,
das KRITIS-Risikomanagement und Risikoanalysen beurteilen,
einen strukturierten Prüfplan erstellen,
Angemessenheit und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen prüfen,
Grundgesamtheiten und Stichproben sachgerecht auswählen,
Prüfhandlungen durchführen und nachvollziehbar dokumentieren,
Prüfungsergebnisse und Sicherheitsmängel bewerten,
vorhandene Zertifizierungen und Attestierungen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit beurteilen sowie
Prüfberichte, Mängellisten und Nachweisdokumente sachgerecht erstellen.
Zielgruppe:
Auditoren und Mitarbeiter prüfender Stellen,
angehende KRITIS-Auditoren,
KRITIS-Betreiber und KRITIS-Verantwortliche,
Informationssicherheits- und ISMS-Verantwortliche,
KRITIS-Berater,
Mitglieder von Prüfteams,
Fachverantwortliche, die an KRITIS-Prüfungen beteiligt sind,
Fachaufsichten sowie
KRITIS-Neueinsteiger, die sich umfassend mit KRITIS-Prüfungen und dem Nachweisverfahren nach § 39 BSIG beschäftigen möchten.
Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an der Schulung SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG bestehen nach dem BSI™-Schulungskonzept keine formalen Zulassungsvoraussetzungen.
Grundkenntnisse in folgenden Bereichen sind jedoch von Vorteil:
Auditierung und Prüfverfahren
Informationssicherheit
Regulierung kritischer Anlagen
Für Teilnehmer, die anschließend die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI™ anstreben, gelten zusätzliche Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung. Diese sind im gesonderten BSI™-Programm zur Personenzertifizierung geregelt.
Beschreibung:
Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Informationssicherheit regelmäßig durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachweisen. Für die sachgerechte Durchführung solcher KRITIS-Prüfungen benötigen Auditoren neben fundierten Kenntnissen der gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen insbesondere eine strukturierte Prüfmethodik und ein umfassendes Verständnis der Anforderungen an Prüfgrundlage, Geltungsbereich, Risikomanagement, Prüfhandlungen und Nachweisführung.
Im Training SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG erwerben Sie die erforderliche Prüfkompetenz, um KRITIS-Prüfungen entsprechend dem Schulungskonzept des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™) systematisch vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren.
Sie befassen sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen, der KRITIS-Regulierung und der Identifizierung kritischer Anlagen. Anschließend lernen Sie Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung sowie das vom BSI™ zugrunde gelegte Phasenmodell kennen.
Darauf aufbauend validieren Sie Prüfgrundlagen, Geltungsbereiche und das KRITIS-Risikomanagement und erstellen Prüfpläne. Sie lernen, die Angemessenheit und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen zu beurteilen, Grundgesamtheiten und Stichproben auszuwählen sowie Prüfhandlungen nachvollziehbar durchzuführen und zu dokumentieren.
Abschließend beschäftigen Sie sich mit den Anforderungen an Prüfberichte, Mängellisten, Umsetzungspläne und Nachweisdokumente sowie mit der Nachweiseinreichung beim BSI™. Praxisorientierte Übungen, Gruppenarbeiten und Diskussionen unterstützen die Anwendung der vermittelten Prüfmethodik auf konkrete Prüfungssituationen.
Sonstiges:
BSI™-Personenzertifizierung
Die Schulung SC590: KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG dient als Voraussetzung und Vorbereitung auf die anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI™. Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die eine Zulassungsvoraussetzung für die Personenzertifizierung beim BSI™ darstellt.
Darüber hinaus müssen die vom BSI™ geforderten Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen werden. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen kann die Prüfung zum KRITIS-Auditor beim BSI™ abgelegt werden.
Die Personenzertifizierung ist insbesondere für Auditoren relevant, die im Prüfteam die Funktion der Teamleitung bei Nachweisen von Betreibern kritischer Anlagen nach § 39 Absatz 1 BSIG übernehmen.
Durchführungsgarantie:
ab 2 Teilnehmer
Buchungsinformationen:
Kursdauer:
3 Tage
Preis:
2.250,00 € zzgl. MwSt.
Bei Präsenzteilnahmen sind Mittagessen & Getränke im Preis enthalten.
Autorisierter Trainingspartner
FAQs:
In unserem FAQ-Bereich finden Sie einige Fragen & Antworten zu diesem Kurs
Die Schulung soll allen Prozessbeteiligten ermöglichen, ihr Wissen über kritische Anlagen zu erweitern und auf den aktuellen Stand zu bringen. Sie richtet sich damit auch an Mitarbeiter von Betreibern kritischer Anlagen, die nicht zur Personenzertifizierung verpflichtet sind.
Vertieftes Wissen vermitteln die folgenden sechs Module:
- Kritische Anlagen und gesetzliche Grundlagen
- Betroffenheit und Rechtsverordnung
- Prüfungsvorbereitung
- Grundlagenprüfung
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
- Prüfbericht und Nachweise
Für die Nachweiserbringung, zu der Betreiber kritischer Anlagen nach § 39 Absatz 1 BSIG verpflichtet sind, bilden die Schulung und die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor eine Voraussetzung. Für die Anerkennung dieser Nachweise verlangt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™), dass die Prüfteamleitung des Audits über die entsprechende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verfügt.
- Zertifizierungsverfahren und Prüfung: Wenden Sie sich Bitte direkt an das BSI™.
- Sektorspezifische Anliegen: Als Betreiber kritischer Anlagen können Sie sich mit Fragen zu Ihrem Sektor wie gewohnt an Ihre bekannten Ansprechpartner in der Sektorbetreuung wenden.
Nachweise nach dem bisherigen Verfahren akzeptiert das BSI™ noch während einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Anforderungen.
Die Übergangsfrist betrifft das Nachweisverfahren der Unternehmen nach den bisherigen BSI™-Kriterien. Sie bezieht sich nicht auf die Zertifizierungsprüfung zum KRITIS-Auditor.
Stand 01.10.2026
Die Übergangsfrist soll vermeiden, dass zu wenige geeignete und qualifizierte prüfende Stellen zur Verfügung stehen. Vorrang hat dabei die Fortführung eines funktionierenden Nachweisverfahrens, mit dem Betreiber kritischer Anlagen ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.
Stand 01.10.2026
Die Vergabe der Personenzertifikate zum KRITIS-Auditor liegt ausschließlich beim BSI™. Ergänzend können Sie Personenzertifikate heranziehen, sofern diese auf der BSI™-Website hinterlegt sind.
Bei der Beauftragung sollte der Vertrag außerdem einen Hinweis auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG – Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) enthalten.
Stand 01.10.2026
- Formale Voraussetzungen prüfen
Sie sollten zunächst feststellen, ob Sie die formalen Anforderungen für die Personenzertifizierung erfüllen. - Schulungsteilnahme belegen
Erforderlich ist eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zum KRITIS-Auditor bei einem Schulungsanbieter, der beim BSI™ gelistet ist. - Personenzertifizierung beantragen
Sobald sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Personenzertifizierung beim BSI™ beantragen. - Einladung zur Prüfung erhalten
Das BSI™ prüft die Zulassungsvoraussetzungen und lädt Sie anschließend zur Prüfung ein. - Personenzertifizierung erhalten
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erteilt Ihnen das BSI™ die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor. Außerdem versendet es einen Kostenbescheid.
Ergänzende Informationen finden Sie in den BSI™-FAQs zu den Voraussetzungen der Personenzertifizierung, etwa zu Examina und Berufserfahrung, sowie zur Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung.
- Vorbereitung: Sie planen die Prüfung und weisen den Mitgliedern des Prüfteams konkrete Aufgaben zu.
- Durchführung: Sie beaufsichtigen die einzelnen Schritte der Prüfungsdurchführung.
- Abschluss: Nach Abschluss der Prüfung unterzeichnen Sie das Nachweisformular und den Prüfbericht, in dem die Prüfergebnisse festgehalten werden.
Die Unterzeichnung dieser beiden Dokumente ist ausdrücklich dem durch das BSI™ personenzertifizierten KRITIS-Auditor zugewiesen.
Ihre Ausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Anforderungen an Prüfvorbereitung, Durchführung und Dokumentation zu koordinieren und deren Einhaltung zu überwachen.
- Zertifizierungsverfahren und Prüfungsablauf: Richten Sie diese Fragen bitte an
- Bildungsabschluss
- Voraussetzungen
- Lebenslauf mit AngabeBildungsabschlussn zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Gegebenenfalls Fortbildungen
- oder Berufserfahrung im IT-Bereich von mindestens 8 Jahren, davon mindestens 5 Jahre im Bereich Informationssicherheit
- Nachweise
- Zeugnis über den Ausbildungsabschluss oder
- Zeugnis über den Ausbildungsabschluss und Bescheinigung über die Teilnahme an Fortbildungen oder
- Zeugnis/Bestätigung eines Dritten zur Berufserfahrung
- Voraussetzungen
- Berufserfahrung
- Voraussetzungen
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 8 Jahre, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 8 Jahre, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit
- Nachweise
- Zeugnis/Bestätigung eines Dritten zur Berufserfahrung einschließlich einer Übersicht der ausgeübten Tätigkeiten
- Voraussetzungen
- KRITIS-Erfahrung
- Voraussetzungen
- Berufserfahrung im KRITIS-Bereich innerhalb der letzten 3 Jahre durch Beratung, Auditierung oder die Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen in kritischen Anlagen, insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen und die Bedeutung kritischer Anlagen für die Versorgung der Bevölkerung
- Nachweise
- Kurzberichte mit Bestätigung des Auftraggebers/Arbeitgebers
- Voraussetzungen
- Qualifikation
- Voraussetzungen
- Bescheinigungen über die Teilnahme an einer KRITIS-Auditor-Schulung
Berufsexamina, mindestens eine der folgenden, noch gültigen Qualifikationen (WP / CISA / CISM / CRISC / CISP / ISO/IEC 27001 Lead Auditor), BSI™ IT-Grundschutz-Berater, Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz
- Bescheinigungen über die Teilnahme an einer KRITIS-Auditor-Schulung
- Voraussetzungen
Ihre Teilnahmebescheinigung muss von einem gelisteten Schulungsanbieter stammen und darf beim Eingang Ihres Prüfungsantrags beim BSI™ höchstens 12 Monate alt sein.
- Er ist beim BSI™ gelistet.
- Er hat sich durch eine Selbsterklärung beim BSI™ als Schulungsanbieter registriert.
Inhaltlich legt das Curriculum die Mindestanforderungen fest. Anbieter können zusätzliche Themen, etwa weitere Übungsaufgaben, aufnehmen oder einzelne Themen intensiver behandeln. Für Sie als Teilnehmer muss dabei erkennbar sein, welche Inhalte prüfungsrelevant sind und welche zusätzlich vermittelt werden.
Das Curriculum gibt keine Agenda vor. Die Reihenfolge der Themen kann der Anbieter frei wählen. Bei der Vermittlung sollten die im Curriculum festgelegten Vertiefungsstufen und Zeitanteile eingehalten werden. Weitere Empfehlungen enthält das Curriculum.
Satand 01.10.2026
Für eine möglichst schnelle Bearbeitung empfiehlt das BSI™ die Einreichung per E-Mail an statt per Post. Die E-Mail sollte möglichst mit dem öffentlichen Schlüssel des BSI™ verschlüsselt werden.
Öffentlicher Schlüssel des BSI™
Fingerprint: 14CD 5A86 4AC9 C4FF 5F2B FD92 346B D73F DB26 4035
Postanschrift
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat S 21
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
Das BSI™ strebt an, Ihnen innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang einen Prüfungstermin anzubieten. Der Prüfungstermin hängt von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab und kann insbesondere zu Beginn des neuen Verfahrens variieren.
Die Zertifikatsvergabe erfolgt etwa sechs Wochen nach bestandener Prüfung.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die Zulassungsvoraussetzungen erneut nachweisen.
Sie müssen an einer KRITIS-Auditor-Schulung bei einem qualifizierten Schulungsanbieter teilnehmen. Anschließend ist die Personenzertifizierung durch das BSI™ erforderlich.
Grund dafür ist das neue, standardisierte Zertifizierungsverfahren, das ausdrücklich auf Änderungen der gesetzlichen Anforderungen und die daraus folgenden Vorgaben des BSI™ eingeht.
Welche formalen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, beschreibt das Programm zum KRITIS-Auditor.
Ist eine Vor-Ort-Überwachung erforderlich, fallen zusätzlich 963 € Gebühren sowie zu erstattende Auslagen an.
Auch bei Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrags müssen Sie Gebühren entrichten. Eine Veröffentlichung auf den Webseiten des BSI™ erfolgt erst, wenn der vollständige Zahlungsbetrag eingegangen ist.
Stand 01.10.2026
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Zertifizierung stellen. Damit die Zertifizierung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann, muss Ihr Antrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf beim BSI™ eingegangen sein.
Das Programm zum KRITIS-Auditor wird künftig die formalen Voraussetzungen für die Rezertifizierung beschreiben
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem. Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Frage oder rufen Sie uns an.
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