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SC590: KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG NEU

Training: Governance, Risk & Compliance - Security - Certification

Allianz für Cyber Sicherheit Partner Logo Vektor

Teilnehmer erwerben Prüfkompetenz für KRITIS-Prüfungen nach § 39 Absatz 2 BSIG gemäß BSI™-Schulungskonzept. Sie lernen, Prüfungen vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. Inhalte sind gesetzliche Grundlagen, Prüfgrundlagen, Geltungsbereiche, KRITIS-Risikomanagement, Prüfpläne, Sicherheitsmaßnahmen, Stichproben und Nachweisführung bis zur Einreichung beim BSI™. Praxisorientierte Übungen, Gruppenarbeiten und Diskussionen unterstützen die Anwendung auf konkrete Prüfungssituationen.

Hybrid-Event Hybrid-Event

Start: 02.11.2026 | 10:00 Uhr

Ende: 04.11.2026 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid-Event Hybrid-Event

Start: 22.02.2027 | 10:00 Uhr

Ende: 24.02.2027 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid-Event Hybrid-Event

Start: 14.06.2027 | 10:00 Uhr

Ende: 16.06.2027 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid-Event Hybrid-Event

Start: 18.10.2027 | 10:00 Uhr

Ende: 20.10.2027 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Hybrid-Event Hybrid-Event

Start: 06.12.2027 | 10:00 Uhr

Ende: 08.12.2027 | 17:00 Uhr

Ort: Nürnberg

Preis: 2.250,00 € zzgl. MwSt.

Wunschzeitraum für Termin anfragen:

* Alle Felder, die mit einem Sternchen versehen sind, sind Pflichtfelder.

Agenda:

  • Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen

    • Bedeutung kritischer Anlagen und kritischer Dienstleistungen

    • Versorgungssicherheit, Bedrohungslage und Resilienz

    • Überblick über die KRITIS-Regulierung und gesetzliche Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen

    • BSIG und KRITIS-Dachgesetz

    • Europäischer Kontext mit NIS-2- und CER-Richtlinie

    • Anforderungen an Informationssicherheit und Prüfwesen

    • Stand der Technik und Systeme zur Angriffserkennung

    • Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

    • Nachweispflichten nach § 39 BSIG

    • Informations- und Meldewesen sowie Anwendungsbereich des BSIG

  • Rechtsverordnung und Identifizierung 

    • Betroffenheitsanalyse

    • Grundlagen der KRITIS-Regulierung

    • dentifizierung als Betreiber kritischer Anlagen

    • Durchführung einer Schwellenwertanalyse

    • Herausforderungen bei der Identifizierung

    • Beispielhafte Schwellenwert-Evaluierung

    • Informationsquellen für Betreiber und Prüfer

    • BSI™-Veröffentlichungen und Orientierungshilfen

  • Die Prüfungsvorbereitung

    • Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung

    • Anforderungen an Auditoren und Prüfteams

    • Prüfgrundlagen mit und ohne B3S

    • Annahme und Vorbereitung eines Prüfmandats

    • Einführung in das Phasenmodell

    • Strukturierter Ablauf einer KRITIS-Prüfung

    • Risiken bei einer nicht sachgerechten Anwendung des Phasenmodells

    • Praktische Übungen und Diskussionen

  • Die Grundlagenprüfung 

    • Validierung der Prüfgrundlage

    • Validierung des Geltungsbereichs

    • Umfang, Beschreibung und Darstellung des Geltungsbereichs

    • Referenzprozess zur Validierung

    • KRITIS-Risikomanagement

    • Bewertung und Validierung von Risikoanalysen

    • Asset-basierte Risikoanalyse

    • Ableitung des Prüfungsumfangs

    • Erstellung eines Prüfplans

    • Praktische Übungen zur Validierung und Prüfplanung

  • Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung 

    • Vertiefung des Phasenmodells

    • Angemessenheitsprüfung und Wirksamkeitsprüfung

    • Mehrjahresplanung und Mehrjahresprüfkonzept

    • Auswahl und Validierung von Grundgesamtheiten

    • Stichprobenauswahl und Stichprobengröße

    • Herleitung relevanter Themenfelder

    • Abgrenzung von Maßnahmen und Kontrollen

    • Ableitung von Prüfhandlungen aus Gefährdungen

    • Bewertung des Stands der Technik

    • Dokumentation von Prüfhandlungen

    • Mögliche fachliche Schwerpunkte: Sicherheitsorganisation, Asset Management, Aufrechterhaltung des Betriebs, Informationssicherheitsvorfallsmanagement, Angriffserkennung und Protokollierung, Dienstleistermanagement, Schulungen und OT-Sicherheit

  • Ergebnisse und Nachweise

    • Grundlagen der Nachweiseinreichung

    • Anforderungen an Nachweisdokumente

    • Bewertung und Dokumentation von Sicherheitsmängeln

    • Erstellung von Mängellisten

    • Anforderungen an Umsetzungspläne

    • Aufbau und Inhalt des Prüfberichts

    • Berücksichtigung vorhandener Attestierungen und Zertifizierungen

    • ISO/IEC 27001 und SOC-Berichte im Rahmen der KRITIS-Prüfung

    • Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse

    • Nachforderungen des BSI™

    • Praktische Übungen zu Mängellisten und Prüfberichten

Ziele:

Nach Abschluss des Trainings SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG können Sie:

  • die Bedeutung kritischer Anlagen und die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen erläutern,

  • die KRITIS-Regulierung und deren Bedeutung für Prüfungen einordnen,

  • Betroffenheit und Identifizierung kritischer Anlagen nachvollziehen und Schwellenwertanalysen beurteilen,

  • Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung einordnen,

  • geeignete Prüfgrundlagen beurteilen und das BSI™-Phasenmodell für KRITIS-Prüfungen anwenden,

  • Prüfgrundlagen und Geltungsbereiche validieren,

  • das KRITIS-Risikomanagement und Risikoanalysen beurteilen,

  • einen strukturierten Prüfplan erstellen,

  • Angemessenheit und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen prüfen,

  • Grundgesamtheiten und Stichproben sachgerecht auswählen,

  • Prüfhandlungen durchführen und nachvollziehbar dokumentieren,

  • Prüfungsergebnisse und Sicherheitsmängel bewerten,

  • vorhandene Zertifizierungen und Attestierungen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit beurteilen sowie

  • Prüfberichte, Mängellisten und Nachweisdokumente sachgerecht erstellen.

Zielgruppe:

  • Auditoren und Mitarbeiter prüfender Stellen,

  • angehende KRITIS-Auditoren,

  • KRITIS-Betreiber und KRITIS-Verantwortliche,

  • Informationssicherheits- und ISMS-Verantwortliche,

  • KRITIS-Berater,

  • Mitglieder von Prüfteams,

  • Fachverantwortliche, die an KRITIS-Prüfungen beteiligt sind,

  • Fachaufsichten sowie

  • KRITIS-Neueinsteiger, die sich umfassend mit KRITIS-Prüfungen und dem Nachweisverfahren nach § 39 BSIG beschäftigen möchten.

Voraussetzungen:

Für die Teilnahme an der Schulung SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG bestehen nach dem BSI™-Schulungskonzept keine formalen Zulassungsvoraussetzungen.

Grundkenntnisse in folgenden Bereichen sind jedoch von Vorteil:

  • Auditierung und Prüfverfahren

  • Informationssicherheit

  • Regulierung kritischer Anlagen

Für Teilnehmer, die anschließend die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI™ anstreben, gelten zusätzliche Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung. Diese sind im gesonderten BSI™-Programm zur Personenzertifizierung geregelt.

Beschreibung:

Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Informationssicherheit regelmäßig durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachweisen. Für die sachgerechte Durchführung solcher KRITIS-Prüfungen benötigen Auditoren neben fundierten Kenntnissen der gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen insbesondere eine strukturierte Prüfmethodik und ein umfassendes Verständnis der Anforderungen an Prüfgrundlage, Geltungsbereich, Risikomanagement, Prüfhandlungen und Nachweisführung.

Im Training SC590 KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG erwerben Sie die erforderliche Prüfkompetenz, um KRITIS-Prüfungen entsprechend dem Schulungskonzept des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™) systematisch vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren.

Sie befassen sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen, der KRITIS-Regulierung und der Identifizierung kritischer Anlagen. Anschließend lernen Sie Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer KRITIS-Prüfung sowie das vom BSI™ zugrunde gelegte Phasenmodell kennen.

Darauf aufbauend validieren Sie Prüfgrundlagen, Geltungsbereiche und das KRITIS-Risikomanagement und erstellen Prüfpläne. Sie lernen, die Angemessenheit und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen zu beurteilen, Grundgesamtheiten und Stichproben auszuwählen sowie Prüfhandlungen nachvollziehbar durchzuführen und zu dokumentieren.

Abschließend beschäftigen Sie sich mit den Anforderungen an Prüfberichte, Mängellisten, Umsetzungspläne und Nachweisdokumente sowie mit der Nachweiseinreichung beim BSI™. Praxisorientierte Übungen, Gruppenarbeiten und Diskussionen unterstützen die Anwendung der vermittelten Prüfmethodik auf konkrete Prüfungssituationen.

Sonstiges:

BSI™-Personenzertifizierung

Die Schulung SC590: KRITIS-Auditor nach § 39 Absatz 2 BSIG dient als Voraussetzung und Vorbereitung auf die anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI™. Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die eine Zulassungsvoraussetzung für die Personenzertifizierung beim BSI™ darstellt.

Darüber hinaus müssen die vom BSI™ geforderten Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen werden. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen kann die Prüfung zum KRITIS-Auditor beim BSI™ abgelegt werden.

Die Personenzertifizierung ist insbesondere für Auditoren relevant, die im Prüfteam die Funktion der Teamleitung bei Nachweisen von Betreibern kritischer Anlagen nach § 39 Absatz 1 BSIG übernehmen.

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Durchführungsgarantie:

ab 2 Teilnehmer

Buchungsinformationen:

Kursdauer:

3 Tage

Preis:

2.250,00 € zzgl. MwSt.

Bei Präsenzteilnahmen sind Mittagessen & Getränke im Preis enthalten.

Autorisierter Trainingspartner

NetApp Partner Authorized Learning
Commvault Training Partner
CQI | IRCA Approved Training Partner
Veeam Authorized Education Center
DEKRA Certification GmbH
AWS Partner Select Tier Training
ISACA Accredited Partner
iSAQB
CompTIA Authorized Partner
EC-Council Accredited Training Center

FAQs:

In unserem FAQ-Bereich finden Sie einige Fragen & Antworten zu diesem Kurs

Als Auditor gehören Sie zur vorrangigen Zielgruppe der Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor, wenn Sie Informationssicherheitsaudits bei Betreibern kritischer Anlagen durchführen oder dies künftig vorhaben.

Die Schulung soll allen Prozessbeteiligten ermöglichen, ihr Wissen über kritische Anlagen zu erweitern und auf den aktuellen Stand zu bringen. Sie richtet sich damit auch an Mitarbeiter von Betreibern kritischer Anlagen, die nicht zur Personenzertifizierung verpflichtet sind.

Vertieftes Wissen vermitteln die folgenden sechs Module:

  • Kritische Anlagen und gesetzliche Grundlagen
  • Betroffenheit und Rechtsverordnung
  • Prüfungsvorbereitung
  • Grundlagenprüfung
  • Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
  • Prüfbericht und Nachweise

Für die Nachweiserbringung, zu der Betreiber kritischer Anlagen nach § 39 Absatz 1 BSIG verpflichtet sind, bilden die Schulung und die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor eine Voraussetzung. Für die Anerkennung dieser Nachweise verlangt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI™), dass die Prüfteamleitung des Audits über die entsprechende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verfügt.

  • Zertifizierungsverfahren und Prüfung: Wenden Sie sich Bitte direkt an das BSI™.
  • Sektorspezifische Anliegen: Als Betreiber kritischer Anlagen können Sie sich mit Fragen zu Ihrem Sektor wie gewohnt an Ihre bekannten Ansprechpartner in der Sektorbetreuung wenden.

Die verbindliche Einführung erfolgt durch eine Aktualisierung der Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG – Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN). Deren Veröffentlichung plant das BSI™ für Anfang 2027.

Nachweise nach dem bisherigen Verfahren akzeptiert das BSI™ noch während einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Anforderungen.

Die Übergangsfrist betrifft das Nachweisverfahren der Unternehmen nach den bisherigen BSI™-Kriterien. Sie bezieht sich nicht auf die Zertifizierungsprüfung zum KRITIS-Auditor.

Stand 01.10.2026

Für die Umstellung sieht das BSI™ eine Übergangsfrist von 18 Monaten vor. Das BSI™ wird die Änderung im laufenden Prozess umsetzen.

Die Übergangsfrist soll vermeiden, dass zu wenige geeignete und qualifizierte prüfende Stellen zur Verfügung stehen. Vorrang hat dabei die Fortführung eines funktionierenden Nachweisverfahrens, mit dem Betreiber kritischer Anlagen ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.


Stand 01.10.2026

Üblicherweise enthält das Angebot einer prüfenden Stelle Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Prüfteam. Spätestens zum Ende der Übergangsfrist sollte darin auch die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor des vorgesehenen Prüfteamleiters nachgewiesen sein.

Die Vergabe der Personenzertifikate zum KRITIS-Auditor liegt ausschließlich beim BSI™. Ergänzend können Sie Personenzertifikate heranziehen, sofern diese auf der BSI™-Website hinterlegt sind.

Bei der Beauftragung sollte der Vertrag außerdem einen Hinweis auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG – Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) enthalten.

Stand 01.10.2026

Der Weg zur Personenzertifizierung umfasst folgende Schritte:

  1. Formale Voraussetzungen prüfen
    Sie sollten zunächst feststellen, ob Sie die formalen Anforderungen für die Personenzertifizierung erfüllen.
  2. Schulungsteilnahme belegen
    Erforderlich ist eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung zum KRITIS-Auditor bei einem Schulungsanbieter, der beim BSI™ gelistet ist.
  3. Personenzertifizierung beantragen
    Sobald sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Personenzertifizierung beim BSI™ beantragen.
  4. Einladung zur Prüfung erhalten
    Das BSI™ prüft die Zulassungsvoraussetzungen und lädt Sie anschließend zur Prüfung ein.
  5. Personenzertifizierung erhalten
    Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erteilt Ihnen das BSI™ die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor. Außerdem versendet es einen Kostenbescheid.

Ergänzende Informationen finden Sie in den BSI™-FAQs zu den Voraussetzungen der Personenzertifizierung, etwa zu Examina und Berufserfahrung, sowie zur Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung.

Als KRITIS-Auditor führen und koordinieren Sie das Prüfteam. Ihre Aufgaben als Teamleiter umfassen:

  • Vorbereitung: Sie planen die Prüfung und weisen den Mitgliedern des Prüfteams konkrete Aufgaben zu.
  • Durchführung: Sie beaufsichtigen die einzelnen Schritte der Prüfungsdurchführung.
  • Abschluss: Nach Abschluss der Prüfung unterzeichnen Sie das Nachweisformular und den Prüfbericht, in dem die Prüfergebnisse festgehalten werden.

Die Unterzeichnung dieser beiden Dokumente ist ausdrücklich dem durch das BSI™ personenzertifizierten KRITIS-Auditor zugewiesen.

Ihre Ausbildung vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Anforderungen an Prüfvorbereitung, Durchführung und Dokumentation zu koordinieren und deren Einhaltung zu überwachen.

Für Ihre Anfrage stehen je nach Thema unterschiedliche Kontakte zur Verfügung:

  • Zertifizierungsverfahren und Prüfungsablauf: Richten Sie diese Fragen bitte an

Mit Ihrem Antrag auf Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor müssen Sie die folgenden Voraussetzungen belegen:

  • Bildungsabschluss
    • Voraussetzungen 
      • Lebenslauf mit AngabeBildungsabschlussn zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang
      • Abgeschlossene Berufsausbildung
      • Gegebenenfalls Fortbildungen
      • oder Berufserfahrung im IT-Bereich von mindestens 8 Jahren, davon mindestens 5 Jahre im Bereich Informationssicherheit

    • Nachweise 
      • Zeugnis über den Ausbildungsabschluss oder
      • Zeugnis über den Ausbildungsabschluss und Bescheinigung über die Teilnahme an Fortbildungen oder
      • Zeugnis/Bestätigung eines Dritten zur Berufserfahrung
  • Berufserfahrung
      • Voraussetzungen 
        • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten 8 Jahre, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit

      • Nachweise
        • Zeugnis/Bestätigung eines Dritten zur Berufserfahrung einschließlich einer Übersicht der ausgeübten Tätigkeiten
  • KRITIS-Erfahrung
    •  Voraussetzungen
      • Berufserfahrung im KRITIS-Bereich innerhalb der letzten 3 Jahre durch Beratung, Auditierung oder die Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen in kritischen Anlagen, insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen und die Bedeutung kritischer Anlagen für die Versorgung der Bevölkerung
      • Nachweise
        • Kurzberichte mit Bestätigung des Auftraggebers/Arbeitgebers
  • Qualifikation
    • Voraussetzungen
      • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer KRITIS-Auditor-Schulung

        Berufsexamina, mindestens eine der folgenden, noch gültigen Qualifikationen (WP / CISA / CISM / CRISC / CISP / ISO/IEC 27001 Lead Auditor), BSI™ IT-Grundschutz-Berater, Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz

Für die Prüfung zur Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor ist die Teilnahme an einer KRITIS-Auditor-Schulung gemäß dem Schulungskonzept des BSI™ erforderlich.

Ihre Teilnahmebescheinigung muss von einem gelisteten Schulungsanbieter stammen und darf beim Eingang Ihres Prüfungsantrags beim BSI™ höchstens 12 Monate alt sein.

Das BSI™ erkennt Ihre Teilnahmebescheinigung für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor nur an, wenn der ausstellende Schulungsanbieter beide Voraussetzungen erfüllt:
  • Er ist beim BSI™ gelistet.
  • Er hat sich durch eine Selbsterklärung beim BSI™ als Schulungsanbieter registriert.

Der vorgegebene zeitliche Umfang beträgt 21 Zeitstunden zuzüglich Pausen. Der Schulungsanbieter kann die Dauer erhöhen und die Schulung auf beliebig viele Tage verteilen.

Inhaltlich legt das Curriculum die Mindestanforderungen fest. Anbieter können zusätzliche Themen, etwa weitere Übungsaufgaben, aufnehmen oder einzelne Themen intensiver behandeln. Für Sie als Teilnehmer muss dabei erkennbar sein, welche Inhalte prüfungsrelevant sind und welche zusätzlich vermittelt werden.

Das Curriculum gibt keine Agenda vor. Die Reihenfolge der Themen kann der Anbieter frei wählen. Bei der Vermittlung sollten die im Curriculum festgelegten Vertiefungsstufen und Zeitanteile eingehalten werden. Weitere Empfehlungen enthält das Curriculum.

Das BSI™ beginnt mit der Personenzertifizierung, nachdem der KRITIS-Auditor verbindlich im Nachweisverfahren eingeführt wurde. Diese Einführung erfolgt über die Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG – Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN).

Satand 01.10.2026

Nutzen Sie das vom BSI™ bereitgestellte Antragsformular. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag einschließlich der Kostenübernahmeerklärung zusammen mit allen geforderten Nachweisen zur Personenzertifizierung ein.

Für eine möglichst schnelle Bearbeitung empfiehlt das BSI™ die Einreichung per E-Mail an statt per Post. Die E-Mail sollte möglichst mit dem öffentlichen Schlüssel des BSI™ verschlüsselt werden.
Öffentlicher Schlüssel des BSI™
Fingerprint: 14CD 5A86 4AC9 C4FF 5F2B FD92 346B D73F DB26 4035

Postanschrift
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat S 21
Postfach 20 03 63
53133 Bonn

Für die Vergabe des nächstmöglichen Prüfungstermins müssen Ihr Antrag beim BSI™ eingegangen sein und alle Zulassungsvoraussetzungen ordnungsgemäß vorliegen.

Das BSI™ strebt an, Ihnen innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang einen Prüfungstermin anzubieten. Der Prüfungstermin hängt von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab und kann insbesondere zu Beginn des neuen Verfahrens variieren.

Die Zertifikatsvergabe erfolgt etwa sechs Wochen nach bestandener Prüfung.

Sie können die Prüfung einmal innerhalb eines Jahres ab Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen wiederholen. Eine erneute Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ist für diese Wiederholung nicht erforderlich.

Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die Zulassungsvoraussetzungen erneut nachweisen.

Die bisherige Schulung zur Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a Absatz 3 BSIG wird nicht anerkannt.

Sie müssen an einer KRITIS-Auditor-Schulung bei einem qualifizierten Schulungsanbieter teilnehmen. Anschließend ist die Personenzertifizierung durch das BSI™ erforderlich.

Grund dafür ist das neue, standardisierte Zertifizierungsverfahren, das ausdrücklich auf Änderungen der gesetzlichen Anforderungen und die daraus folgenden Vorgaben des BSI™ eingeht.

Als Audit-Teamleiter müssen Sie über die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verfügen.

Die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor gilt für 3 Jahre. Für die Aufrechterhaltung müssen Sie eine Rezertifizierung beantragen.

Welche formalen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, beschreibt das Programm zum KRITIS-Auditor.

Für die Erstzertifizierung werden Gebühren nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand berechnet. Hinzu kommen die entstandenen Auslagen. Die Kosten des Zertifizierungsverfahrens richten sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMIBGebV).

Ist eine Vor-Ort-Überwachung erforderlich, fallen zusätzlich 963 € Gebühren sowie zu erstattende Auslagen an.

Auch bei Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrags müssen Sie Gebühren entrichten. Eine Veröffentlichung auf den Webseiten des BSI™ erfolgt erst, wenn der vollständige Zahlungsbetrag eingegangen ist.


Stand 01.10.2026

Die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor gilt für 3 Jahre. Für die Aufrechterhaltung müssen Sie eine Rezertifizierung beantragen.

Für die Rezertifizierung müssen Sie Berufspraxis sowie Fort- und Weiterbildung nachweisen.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Zertifizierung stellen. Damit die Zertifizierung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann, muss Ihr Antrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf beim BSI™ eingegangen sein.

Das Programm zum KRITIS-Auditor wird künftig die formalen Voraussetzungen für die Rezertifizierung beschreiben

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem. Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Frage oder rufen Sie uns an.

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