Seit dem 01. April 2024 gibt es ein „Genderverbot“ in allen bayerischen staatlichen Behörden, und damit auch in Schulen und Hochschulen. Für private Organisationen wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) ebenfalls umzusetzen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Diese Empfehlung gilt auch für Dozenten, zur Erstellung von Schulungsmaterialien.