Datenschutz im Unternehmen richtig umsetzen

Events 2012

Datenschutz ist kein Kürprogramm, das sich nebenbei erledigen läßt, sondern ein Muß und damit Aufgabe von Fachleuten. Aufgabenspektrum und Know-how-Anforderung des Datenschutzbeauftragten klingen auf den ersten Blick enorm, aber mit einem fundierten und strukturierten Grundwissen lassen sich die wichtigsten Herausforderungen meistern.

Der Datenschutzbeauftragte hat im Unternehmen zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Neben der Erstellung erforderlicher Verfahrensverzeichnisse muß er vor Einsatz eines Verfahrens die Zuläßigkeit der Datenverarbeitung durch eine Vorabkontrolle prüfen. Neue Verfahren müßen dem Datenschutzbeauftragten vor deren Einführung gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte erstellt die Verfahrensübersicht für Jedermann und unterstützt die Geschäftsleitung bei Datenschutzpannen gem. § 42 a BDSG. Er überprüft die Maßnahmen zum technisch-organisatorischen Datenschutz und arbeitet hier idealerweise eng mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens zusammen.

Weiterhin ist der Datenschutzbeauftragte für die Bearbeitung von Ansprüchen auf Auskunft, Löschung, Korrektur und Sperrung verantwortlich und er sorgt dafür daß alle Beschäftigten des Unternehmens auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und das Datengeheimnis gem. § 88 TKG verpflichtet werden und diese Verpflichtungserklärungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung unterstützt der Datenschutzbeauftragte bei der Erstellung datenschutzkonformer Verträge gem. § 11 BDSG. Bei einer internationalen Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU berät der Datenschutzbeauftragte bei der Auswahl der Verträge mit den EU-Standardvertragsklauseln.

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner bei Regelungen zur IT- und TK-Nutzung und mobilen Speichermedien für die Beschäftigten des Unternehmens und unterstützt bei einer datenschutzkonformen Umsetzung einer Videoüberwachung im Unternehmen.

In der Reihe "IT-Recht & Datenschutz" wollen wir Ihnen deshalb konkrete, kompakte Hilfestellungen geben, wie Sie diese Anforderungen möglichst effizient und angepasst an die Bedürfnisse in Ihrem Betrieb erfüllen können. Über all diese Themengebiete verschafft der Workshop nicht nur einen Überblick, sondern gibt konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis.

Inhalt des Workshops sind im Detail:

  • Erstellung der erforderlichen Verfahrensverzeichnisse

  • Erstellung der Verfahrensübersicht für Jedermann

  • Verfahren zur Erfassung und rechtlichen Absicherung von Datenschutzpannen gem. § 42 a BDSG

  • Umsetzung einer datenschutzkonformen Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG

  • Abwicklung von Auskunftsersuchen Betroffener gem. § 34 BDSG

  • Inhalte von Webimpressum und Datenschutzerklärung auf der Webseite des Unternehmens

  • Regelungen zur Nutzung von IT- und TK durch die Beschäftigten und Mitbestimmung

  • Datenschutzschulungen erstellen und organisieren

  • Ist-Aufnahme zum Datenschutz und Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten


Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Manager, leitende Mitarbeiter mit IT-Sicherheitsverantwortung und Projektleiter. Sie findet in Zusammenarbeit mit Costard IT - Recht & Datenschutz und qSkills™ Training statt.

Die Teilnahmegebühr beträgt regulär: 300,00 € zzgl. MwSt.

Für NIK Mitglieder und Kunden von Costard und qSkills™ beträgt die ermäßigte Teilnahmegebühr 200,00 € zzgl. MwSt.